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BFSG 2026-02-01 · 9 Min. Lesezeit

BFSG-Pflicht für Online-Shops: Was Sie wissen müssen – Fristen, Anforderungen & Abmahnrisiken 2026

Seit dem 28. Juni 2025 müssen fast alle Online-Shops barrierefrei sein (BFSG). Erfahren Sie hier die aktuellen Fristen, WCAG-Anforderungen, Kleinstunternehmen-Ausnahmen, Abmahnrisiken und wie Sie mit CheckBarriere in 60 Sekunden prüfen können.

Einleitung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet nahezu alle Betreiber von Online-Shops zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland den European Accessibility Act (EAA) um und schafft erstmals eine klare rechtliche Grundlage für die Barrierefreiheit im elektronischen Geschäftsverkehr.

Für Sie als Online-Shop-Betreiber bedeutet das: Ihr Webshop muss seit dem 28. Juni 2025 für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Werkzeugen und einem strukturierten Ansatz ist die Umsetzung durchaus machbar – und bringt neben rechtlicher Compliance auch messbare Vorteile für Ihr Geschäft.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche konkreten Fristen und Pflichten für Sie gelten
  • Wer von der BFSG-Pflicht ausgenommen ist
  • Welche technischen Anforderungen Sie erfüllen müssen
  • Welche Risiken bei Nichtbefolgung drohen
  • Wie CheckBarriere Sie in nur 60 Sekunden bei der Prüfung unterstützt

Was ist das BFSG und wann gilt es genau?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten (§ 38 BFSG). Anders als bei einigen älteren Produkten gibt es für Online-Shops und Apps keine Übergangsfrist – die Pflicht gilt seit dem ersten Tag.

Welche Dienste sind betroffen?

Das BFSG gilt für alle Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 2 Nr. 26 BFSG. Konkret betroffen sind:

  • B2C-Online-Shops mit Vertragsschluss im Fernabsatz
  • Buchungsportale für Reisen, Hotels, Events
  • Online-Banking und Finanzdienstleistungen
  • Ticketplattformen für Kultur und Sport
  • Mobile Apps dieser Anbieter

Es gibt keine Frist bis Dezember 2025 für Online-Shops – diese Information ist veraltet. Die Pflicht besteht seit dem 28. Juni 2025.


Wer muss jetzt handeln?

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick:

Betroffen Nicht betroffen
B2C-Online-Shops mit Verbrauchervertrag Reine B2B-Shops ohne Verbrauchervertrag
Buchungs- und Reservierungsportale Informative Websites ohne Kaufabschluss
Online-Banking und FinTech Private Blogs und Portfolio-Seiten
Ticketplattformen Ein-Mann-Unternehmen ohne wirtschaftliche Tätigkeit

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Eine wichtige Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 BFSG. Diese sind vollständig von der Barrierefreiheitspflicht befreit, wenn sie:

  • Weniger als 10 Beschäftigte haben UND
  • Maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erzielen

Die Ausnahme ist kumulativ – beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Viele kleine Online-Shops werden daher weiterhin verpflichtet sein.


Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Ihre Website von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden kann – unabhängig von physischen oder kognitiven Einschränkungen.

Die vier Grundprinzipien der WCAG

Die technische Grundlage bildet die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Die vier Prinzipien sind:

  1. Wahrnehmbar: Informationen müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein
  2. Bedienbar: Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein
  3. Verständlich: Inhalte und Navigation müssen verständlich sein
  4. Robust: Der Content muss mit verschiedenen Hilfstechnologien kompatibel sein

Konkrete Anforderungen nach Einschränkungsart

Visuelle Einschränkungen:

  • Screenreader-kompatible Struktur (semantisches HTML, ARIA-Labels)
  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
  • Aussagekräftige Alt-Texte für alle Bilder
  • Skalierbarer Text bis 200 % ohne Layoutbrüche

Motorische Einschränkungen:

  • Vollständige Tastaturnavigation möglich
  • Ausreichende Klickzielgrößen (mindestens 44×44 Pixel)
  • Keine unüberwindbaren Zeitlimits
  • Keine Blinkeffekte oder automatische Starts

Kognitive Einschränkungen:

  • Einfache, klare Sprache
  • Logische Struktur und konsistente Navigation
  • Keine versteckten Inhalte oder unerwartete Aktionen

Hörbare Inhalte:

  • Untertitel für Videos
  • Transkripte für Audio-Inhalte

Hinweis zu WCAG 2.2: Die neuere Version WCAG 2.2 wird empfohlen, ist aber Stand März 2026 noch nicht verpflichtend. WCAG 2.1 Level AA bleibt der rechtliche Standard.


Welche konkreten Anforderungen müssen Sie erfüllen?

Checkliste: Die 12 wichtigsten Punkte

  • Farbkontrast: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text
  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen per Tastatur erreichbar
  • Fokus-Indikator: Sichtbare Fokus-Markierung bei Tab-Navigation
  • Skip-Links: "Zum Inhalt"-Link am Seitenanfang
  • Semantisches HTML: Strukturierte Überschriften (h1→h2→h3)
  • Alt-Texte: Aussagekräftige Beschreibungen für alle Bilder
  • Formular-Labels: Visible Labels für alle Eingabefelder
  • Fehlermeldungen: Klare, verständliche Hinweise bei Eingabefehlern
  • Klickzielgrößen: Mindestens 44×44 Pixel
  • Textskalierung: Kein Verlust bei 200 % Vergrößerung
  • Barrierefreiheitserklärung: Veröffentlichung gemäß § 14 BFSG

Pflicht: Die Barrierefreiheitserklärung

Eine der wichtigsten neuen Pflichten ist die Barrierefreiheitserklärung gemäß § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3. Diese muss:

  • In den AGB oder im Footer verlinkt sein
  • Selbst barrierefrei zugänglich sein
  • Eine Feedback-Möglichkeit enthalten
  • Die Erfüllungsgrade der Anforderungen beschreiben
  • Die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen

Die Erklärung muss bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden – mindestens jedoch einmal jährlich.


Was droht bei Nicht-Einhaltung?

Die Risiken bei Nichteinhaltung sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden:

Bußgelder

Die Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen:

  • Vertriebsverbot für nicht-barrierefreie Produkte verhängen
  • Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen (§ 37 BFSG)

Abmahnungen

Seit August 2025 gibt es bereits die ersten Abmahnungen. Betroffen sind insbesondere Online-Shops, die:

  • Keine Barrierefreiheitserklärung haben
  • Grundlegende WCAG-Kriterien massiv verletzen
  • Keine erkennbaren Maßnahmen zur Barrierefreiheit zeigen

Die Kosten einer Abmahnung umfassen:

  • Anwaltsgebühren (oft 1.000–3.000 €)
  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Potenzielle Schadensersatzansprüche
  • Gerichtskosten bei Klageerhebung

Weitere Risiken

  • Imageschaden: Negative Berichterstattung und Social-Media-Kritik
  • Umsatzverlust: Etwa 15–20 % der deutschen Bevölkerung haben eine Behinderung
  • Wettbewerbsnachteil: Barrierefreie Shops gewinnen zusätzliche Kundengruppen

So bereiten Sie sich jetzt vor – 7-Schritte-Plan 2026

Schritt 1: Status quo analysieren

  • Automatisierten Scan mit CheckBarriere durchführen
  • Handlungsbedarf identifizieren

Schritt 2: Audit durchführen

  • Vollständiges WCAG-Audit (automatisch + manuell)
  • Priorisierung nach Schweregrad

Schritt 3: Maßnahmen planen

  • Technische Änderungen definieren
  • Ressourcen und Budget einplanen

Schritt 4: Umsetzung

  • Content-Anpassungen (Alt-Texte, Überschriften)
  • Technische Änderungen (Kontraste, Navigation)
  • Formulare und Interaktionen prüfen

Schritt 5: Barrierefreiheitserklärung erstellen

  • Dokumentation der Erfüllungsgrade
  • Veröffentlichung im Footer oder AGB

Schritt 6: Testen

  • Erneuter Scan mit CheckBarriere
  • Manuelle Prüfung mit Screenreader (NVDA, VoiceOver)
  • Tastaturnavigation testen

Schritt 7: Monitoring

  • Regelmäßige Kontrollen nach Updates
  • Jährliche Überprüfung der Erklärung

Tipp: Barrierefreiheit steigert nicht nur die Compliance, sondern verbessert auch Ihr SEO-Ranking und die Conversion-Rate. Barrierefreie Seiten sind strukturierter, schneller und nutzerfreundlicher für alle – nicht nur für Menschen mit Behinderungen.


CheckBarriere hilft Ihnen sofort

Mit unserem kostenlosen Scanner können Sie Ihre Website innerhalb von 60 Sekunden auf die wichtigsten Barrierefreiheits-Probleme prüfen und erhalten konkrete Lösungsvorschläge.

Der CheckBarriere-Scanner prüft automatisch:

  • Farbkontraste (WCAG 1.4.3)
  • Alt-Texte bei Bildern (WCAG 1.1.1)
  • Überschriftenstruktur (WCAG 1.3.1)
  • Formular-Labels (WCAG 1.3.1)
  • Tastaturnavigation und Fokus-Indikatoren
  • Semantisches HTML und ARIA-Nutzung
  • Meta-Angaben und Dokumenttitel

Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit:

  • Liste aller gefundenen Probleme
  • WCAG-Kriterium und Schweregrad
  • Konkrete Lösungsvorschläge
  • Priorisierte Handlungsempfehlungen

Testen Sie jetzt kostenlos Ihren Shop


FAQ: Häufig gestellte Fragen

Gilt die BFSG-Pflicht auch für Shopify-, WooCommerce- oder Wix-Shops?

Ja, die Plattform spielt keine Rolle. Wenn Sie einen Online-Shops betreiben, der Verbraucherverträge abschließt, sind Sie verpflichtet – unabhängig vom genutzten System. Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit liegt bei Ihnen als Betreiber.

Reicht ein Accessibility-Overlay/Plugin aus?

Nein. Overlay-Lösungen, die angeblich per Klick Barrierefreiheit hinzufügen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Sie behindern oft Screenreader-Nutzer mehr als sie helfen und täuschen nur eine technische Barrierefreiheit vor. Die Anforderungen müssen in den echten Code implementiert werden.

Was, wenn ich Kleinstunternehmen bin?

Wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte hat UND maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz ODER Bilanzsumme erzielt, sind Sie gemäß § 3 Abs. 3 BFSG von der Pflicht befreit. Sie sollten dies dokumentieren und die Ausnahme in Ihrer Erklärung klar kennzeichnen.

Wie oft muss die Barrierefreiheitserklärung aktualisiert werden?

Bei wesentlichen Änderungen – mindestens aber einmal jährlich. Auch wenn Sie keine Änderungen vorgenommen haben, sollten Sie die Erklärung jährlich bestätigen und das Datum aktualisieren.

Muss mein gesamter Shop perfekt sein?

Das Gesetz fordert eine "möglichst umfassende Barrierefreiheit". Es gibt keine Pflicht zu 100 % Perfektion. Jedoch müssen Sie nachweisen, dass Sie die Anforderungen ernst nehmen und umsetzen. Die Erklärung muss ehrlich sein und den tatsächlichen Erfüllungsgrad angeben.

Was kostet die Umsetzung?

Die Kosten variieren stark nach Shop-Größe und -Zustand. Kleinere Shops können oft mit wenigen Tagen Aufwand (Content-Anpassungen) viel erreichen. Größere Shops mit umfangreichen Funktionen brauchen mehr Ressourcen. Ein professionelles Audit kostet typischerweise 2.000–10.000 €.

Kann ich haftbar gemacht werden, wenn jemand behindert ist und meinen Shop nicht nutzen kann?

Ja, bei nachweisbaren Verstößen können Schadensersatzansprüche entstehen. Zudem können Behindertenverbände abmahnen und auf Unterlassung klagen.

Welche Behörde ist zuständig?

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig. Die Kontaktdaten müssen in Ihrer Barrierefreiheitserklärung genannt werden.

Bietet CheckBarriere auch einen vollständigen Audit an?

Ja, über den kostenlosen Schnellscan hinaus bieten wir detaillierte Audits mit manueller Prüfung an. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Wo finde ich weitere Informationen?


Fazit: Jetzt handeln – die Frist ist seit über einem halben Jahr vorbei

Die BFSG-Pflicht für Online-Shops gilt seit dem 28. Juni 2025. Die Frist ist also bereits seit über acht Monaten verstrichen. Wenn Sie noch nicht gehandelt haben, wird es Zeit:

  1. Prüfen Sie Ihren Status mit dem kostenlosen CheckBarriere-Scanner
  2. Priorisieren Sie die wichtigsten Punkte (Erklärung, Kontraste, Labels)
  3. Erstellen Sie die Barrierefreiheitserklärung
  4. Testen Sie regelmäßig auf neue Probleme

Barrierefreiheit ist keine Bürde, sondern eine Chance. Barrierefreie Websites sind besser für alle Nutzer, besser für SEO und besser für Ihr Image.

Starten Sie jetzt mit dem kostenlosen CheckBarriere-Scanner – in nur 60 Sekunden wissen Sie, wo Sie stehen.


Alle Fakten geprüft Stand 01.03.2026


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Von CheckBarriere · Veröffentlicht am 2026-02-01